1. Ungarn hat eine Verfassung, die lange Jahrhunderte, bis zum Anfang der deutschen Besatzung am 19. März 1944 (de facto) auch offiziell rechtskräftig war und (de jure), im grundrechtlichen Sinn, nach wie vor rechtskräftig ist. 2. Es soll keine verfassungsgebende Tätigkeit ausgeübt werden, sondern die das ungarische Volk schützende historische ungarische Verfassung soll wiederher... |